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Reisende, die Medikamente ins Urlaubsland einführen möchten, sollten eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes dabei haben

 

Reisende, die Medikamente ins Urlaubsland einführen möchten, sollten eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes dabei haben

Gesundheit auf ReisenFür Medikamente Arzt-Bescheinigung mitnehmen

Wer im Urlaub auf Medikamente angewiesen ist, sollte sich rechtzeitig über die Einfuhrregeln des Ziellandes informieren. In vielen Fällen ist eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes erforderlich.

Wer ins Ausland reisen will und auf Medikamente angewiesen ist, muss einige Dinge beachten. Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch dürfen Reisende laut Zoll uneingeschränkt aus Deutschland ausführen. Schwieriger ist die Einfuhr in das Zielland.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, vorsorglich eine aktuelle Bescheinigung des Hausarztes in englischer Sprache mitzuführen. Aus dieser sollte die besondere Situation des Patienten hervorgehen. Betroffene sollten sich zusätzlich bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Landes informieren, welche Voraussetzungen für die Einfuhr der jeweiligen Medikamente erfüllt sein müssen.

Streng geregelt ist das Reisen mit Betäubungsmitteln wie etwa Morphin. Bis zu einem Aufenthalt von 30 Tagen innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens muss der behandelnde Arzt eine hierfür vorgesehene Bescheinigung ausstellen, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde zu beglaubigen ist. Außerhalb des Schengen-Raumes ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht einheitlich geregelt und muss gesondert erfragt werden.


(03.07.2018, dpa)
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