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»In die Irre geführt« Wie ein neues Portal durch dieHintertür an Kunden kommt

Ein neues Portal verspricht Urlaubern Hilfe bei Reiseärger. Es bietet Verbrauchern an, sich gratis Fragen zum Reiserecht von einem Anwalt schriftlich klären zu lassen.

Danach hätten die Nutzer dann »die Möglichkeit, eine Reise auf dem Portal zu buchen«, wirbt Deutschlands fünftgrößter Reiseveranstalter Alltours, der hinter der - öffentlich einsehbaren - Facebook-Seite Ferienretter.de steht.
Juristen sehen das Projekt (»Täglich stehen über eine Million Reiseangebote zur Verfügung«) kritisch. Es werde verschleiert, dass die Rechtsberatung zur Bewerbung von Reiseleistungen erfolgt, heißt es aus einer namhaften Berliner Kanzlei. Der Verbraucher werde durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes »unsachlich beeinflusst« – und »in die Irre geführt«. Dabei würde eine individuelle kostenlose anwaltliche Beratung suggeriert. Doch Konsumenten erhielten nur »generalisierende Antworten zu reiserechtlichen Fragen«.
Als »intransparent« stufen die Rechtsexperten auch die Verantwortungssphären ein. Denn nicht nur der Rat gebende Anwalt aus Offenbach zeichnet verantwortlich, sondern auch die Duisburger Ferienfirma über ihre Tochter Alltours Reiseportal GmbH. Als »Ferienretter« verstoße der Anwalt zudem gegen das Sachlichkeitsgebot.
»Die inhaltlichen Beschränkungen für die Rechtsauskunft entkernen diese weitgehend«, heißt in der Stellungnahme weiter. Grund: Die um Rat suchenden Urlauber entbinden nicht nur den Anwalt von seiner Schweigepflicht. Sie willigen auch ein, dass das Portal Auskunftsanfragen zurückweisen, redaktionell nachbearbeiten oder löschen kann.
Um an Kunden zu kommen, rührt die Internetplattform nun gezielt die Werbetrommel. »Nackte Tatsachen können für den Reiseveranstalter teuer werden«, heißt in einer ersten Pressemitteilung, überraschenderweise abgeschickt von der Muttergesellschaft.
Darin nimmt die Alltours Flugreisen GmbH – sie zählt pro Jahr mehr als 1,8 Millionen Kunden - Bezug auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, vor dem der Fall eines erbosten Ehepaares verhandelt wurde. Weil das Reiseunternehmen die beiden Kuba-Urlauber gegen ihren Willen in einem Hotel mit FKK-Betrieb unterbrachte, musste es teilweise den Reisepreis erstatten und Schadensersatz bezahlen. Das Urteil (Aktenzeichen 16 U 143/02) ist fast elf Jahre alt: Es wurde am 20. März 2003 gefällt.

(09.03.14, tdt)

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