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Reisetag vorverlegt Darf der Veranstalter einfach Termin ändern?

Meine Frau und ich haben im Frühjahr 2013 eine einwöchige Reise auf die Kanaren gebucht, die Anfang September stattfinden sollte. Fünf Wochen vor Reisebeginn hat uns der Veranstalter mitgeteilt, dass wir einen Tag früher fliegen sollen. Da komme ich aber erst von einer Dienstreise zurück. Der Veranstalter will nun vom Vertrag zurücktreten. Ich sehe das überhaupt nicht ein. Was können wir tun?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Zunächst müsste man einen Blick in den Reisevertrag werfen und prüfen, ob der Veranstalter überhaupt berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte das so sein, können Sie den Reisepreis zurückverlangen oder die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise einfordern. Kann Ihnen der Veranstalter keine gleichwertige Alternative anbieten, können Sie neben der Erstattung des Reisepreises auch Ersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit geltend machen. Das gilt auch für den Fall, dass der Veranstalter gar nicht vom Vertrag zurücktreten durfte.

(4-2013)

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