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Nach Verspätung Airline zahlt vorgerichtlichen Anwalt nicht

Wer sich mit rechtlichen Fragen rund um Ansprüche bei Flugverspätungen nicht auskennt, schaltet schnell mal einen Anwalt ein. Das sollte aber gut überlegt werden: In einem verhandelten Fall befand das Gericht, dass der Kläger diese Kosten selbst tragen muss.

Wer klären will, ob er Ansprüche gegen eine Fluglinie hat, sollte nicht gleich den Anwalt einschalten. Er läuft Gefahr, auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger von der Fluggesellschaft wegen erheblicher Verspätung eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro gefordert. Die Airline verweigerte die Zahlung und gab keine weiteren Informationen heraus. Der Kläger beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt, um zu prüfen, ob Ansprüche auf eine Entschädigung nach EU-Recht bestanden. Die Kosten dafür in Höhe von rund 292 Euro wollte er von der Airline zurückhaben. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Forderung ab, das Landgericht Frankfurt (Az.: 24 S 49/14) bestätigte die Entscheidung. Selbst wenn die Airline ihre Informationspflicht erfüllt hätte, wären die Anwaltskosten entstanden, argumentierte das Gericht. Denn die Gebühren seien nicht allein für die Aufklärung über möglich Ansprüche fällig geworden, sondern bereits für die Durchsetzung dieser. Wer in zivilrechtlichen Streitigkeiten von Anfang an einen Anwalt hinzuzieht, laufe stets Gefahr, auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben.

(19.06.15, dpa/tmn)

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