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Theoretisch greift eine Reiserücktrittsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen wie etwa »Burn Out«.

 

Theoretisch greift eine Reiserücktrittsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen wie etwa »Burn Out«.

Psychische Erkrankung Reiserücktritt wegen Burn-out ist oft schwierig

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte theoretisch auch bei psychischen Erkrankungen greifen.

Dafür muss das Leiden jedoch als schwerwiegend eingestuft werden. Dies bewertet jedoch jeder Versicherer unterschiedlich. Eine Reiserücktrittsversicherung sichert Urlauber ab, wenn sie eine Reise wegen Krankheit nicht antreten können. Sie kommt dann für die Stornokosten auf. Das gilt bei vielen Versicherern theoretisch auch für psychische Erkrankungen wie Burn-out. Das Problem ist jedoch: Die Krankheit muss in der Regel »schwer« und bei Abschluss des Vertrags »unvorhersehbar« gewesen sein, damit die Versicherung zahlt. Psychische Erkrankungen bestehen dagegen oft schon lange und treten dann in Schüben in Erscheinung. So würden viele Erstattungsanträge abgelehnt. Auch gelten nicht alle psychischen Leiden als »schwer«. Beim Versicherer ERV zum Beispiel ist dies nur dann der Fall, wenn die Krankheit von einem Facharzt für Psychiatrie attestiert wurde, eine stationäre Behandlung erfolgt oder die Krankenkasse eine Psychotherapie genehmigt hat.


(02.05.2018, dpa)
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