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Reiserecht Auch im Luxushotel müssen Urlauberein wenig Lärm dulden

Wenn Urlauber in einem Sechs-Sterne-Hotel übernachten, erwarten sie den besten Service - und viel Ruhe. So war es zumindest bei einem Ehepaar, dass sich vom Baulärm gestört fühlte und deshalb eine Entschädigung einklagen wollte.

Auch in einem Luxushotel ist nicht jede Lärmbelästigung ein Reisemangel. Urlauber müssten Geräusche von Bauarbeiten bis zu einem gewissen Maß hinnehmen, entschied das Landgericht Hannover (Az.: 6 O 196/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. In dem Fall hatte ein Ehepaar eine Flugpauschalreise nach Abu Dhabi in ein Sechs-Sterne-Hotel gebucht. Während des Aufenthalts gab es Arbeiten am Strand. Dabei wurden am Ufer Steine als Brandungsschutz verlegt. Auch an einem Hochhaus gegenüber dem Hotel waren Bauarbeiter am Werk. Die Klägerin wandte sich vor Ort an die Reiseleiterin, die ihr ein anderes Zimmer anbot. Das Ehepaar lehnte ab und beendete die Reise. Nach der Rückkehr forderte die Klägern die Erstattung des Reisepreises und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das Gericht wies die Klage ab. Die Frau habe nicht beweisen können, dass der Lärm die Reise massiv beeinträchtigt habe. Das hatte der Ehemann der Klägerin zwar als Zeuge bestätigt. Zwei Mitarbeiter des Reiseveranstalters sagten jedoch das Gegenteil aus.

(09.07.13, dpa/tmn)

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