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Reiserecht BGH rügt Internetportale

Ein BGH-Urteil verpflichtet jetzt Internetportale zur transparenteren Preisangaben. So dürfte es beispielsweise keine »Lockpreise« geben, auf die bei der Buchung noch etliche Gebühren aufgeschlagen werden. Nach dem Urteil muss für den Reisenden auf den ersten Blick der endgültige Flugpreis zu erkennen sein, inklusive aller Nebenkosten. In dem aktuellen Fall geht es um das Flugportal »fluege.de«, dessen Betreiber Unister auch »ab-in-den-urlaub.de« bestückt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte Unister schon im August 2010 aufgegeben, die Preisanzeige bei »fluege.de« zu ändern. Dagegen hatte das Unternehmen Unister Beschwerde beim BGH eingelegt. Kunden hatten erst bei der Buchung gesehen, dass zusätzlich zum Flugpreis eine Servicegebühr verlangt wurde. Zudem konnten sie nur mit einem Mausklick verhindern, dass sie automatisch eine Reiseversicherung abschlossen. Das ist nach EU-Recht seit 2008 verboten. Diese Vorgehensweise ist im Onlinebereich, insbesonders bei der Flugvermittlung, immer noch weit verbreitet. Das Flug-Vergleichsportal von REISE-PREISE.de verzichtet auf derartige verbraucherunfreundliche Methoden. Hier wird der Endpreis gleich auf der ersten Angebotsseite ersichtlich.

(31.08.2011, rp)
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