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Touristische Übernachtungen in Hotels werden über den Jahreswechsel in Deutschland nicht möglich sein

Touristische Übernachtungen in Hotels werden über den Jahreswechsel in Deutschland nicht möglich sein

Reiserecht Geld zurück für abgesagten Silvester-Urlaub im Hotel

Den Jahreswechsel in einem schönen Hotel verbringen, mit einem feinen Essen und umsorgt vom aufmerksamen Personal - das ist dieses Jahr nicht möglich. Auf den Kosten bleiben Verbraucher aber nicht sitzen.

Viele Menschen buchen über Silvester ein Hotel inklusive Feierlichkeiten und festlichem Dinner - doch ein solcher Kurzurlaub fällt in diesem Jahr wegen der Corona-Beschränkungen wohl aus. Anzahlungen erhalten Reisende in diesem Fall auf Wunsch zurück, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen.

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Kann das veranstaltende Hotel wegen eines Beherbergungsverbots sein Silvester-Angebot nicht durchführen, wird die vereinbarte Leistung unmöglich. Für beide Vertragsparteien entfalle die Leistungspflicht, der Verbraucher könne die Anzahlung zurückfordern, erklärt Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale.

Für das Hotel bedeutet eine solche Absage große finanzielle Einbußen. Auch aus diesem Grund raten die Verbraucherschützer dazu, zum Beispiel über eine Verschiebung des Aufenthalts auf den Jahreswechsel in einem Jahr nachzudenken. Denkbar sei auch die Ausstellung eines Gutscheins. Hier bestehe jedoch das Restrisiko einer Insolvenz.

Die Rückzahlung des angezahltes Geldes sollte nachweisbar – am besten schriftlich mit Einwurfeinschreiben - und mit einer konkreten Frist erfolgen, raten die Verbraucherschützer.

Derzeit wird in Deutschland über einen «harten Lockdown» über den Jahreswechsel diskutiert. Touristische Übernachtungen in Deutschland sind bereits seit Anfang November untersagt.

(09.12.2020, dpa)

 
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