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Reiserecht Hotelgast haftet selbst für einenSturz beim Duschen

Ein Hotelgast ist in der Regel selbst schuld, wenn er beim Duschen ausrutscht. Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch (21. März) bekanntgewordenen Urteil hingewiesen.

In dem Urteil heißt es, jeder Gast müsse selbst wissen, dass es im Bereich der Dusche rutschig sein könne. Besonders achtsam müsse man sein, wenn Haltevorrichtungen fehlten (Aktenzeichen: 1 U 243/11). Mit dem Urteil wies das OLG die Schadensersatzklage einer Frau gegen einen Hotelier ab.

Die Klägerin war beim Verlassen der Dusche gestürzt und hatte dem Hotelier deshalb vorgeworfen, er habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Das OLG befand jedoch, die Frau sei Opfer des allgemeinen Lebensrisikos und ihrer eigenen Unachtsamkeit geworden. Jeder Hotelgast wisse, dass der Fliesenboden feucht sei, wenn die Dusche benutzt wurde. Daher müsse man beim Verlassen der Duschkabine besonders vorsichtig sein. Konkreter Rat der Richter: Der Unfall hätte mit Sicherheit vermieden werden können, wenn die Frau sich an der Kabinenwand abgestützt und besonders langsam vorangetastet hätte.


(22.03.12, dpa/tmn)

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