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Reiserecht Medizinischer Notfall an Bord - KeinGeld für Verspätung

Hat ein Flugzeug aufgrund eines medizinischen Notfalls an Bord Verspätung, steht Passagieren des nachfolgenden Fluges keine Ausgleichszahlung zu. So entschied das Amtsgericht Berlin.

Ein medizinischer Notfall sei ein außergewöhnlicher Umstand und nicht von der Airline zu verantworten, urteilte das Amtsgericht Berlin-Wedding (Aktenzeichen: 2 C 115/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem Fall hatte die Klägerin über einen Reiseveranstalter bei der Fluggesellschaft einen Flug gebucht, der um 10.10 Uhr starten sollte. Tatsächlich verspätete sich der Abflug um mehr als fünf Stunden. Auf dem vorangegangenen Flug des eingesetzten Flugzeugs hatte es einen medizinischen Notfall gegeben. Der Pilot musste zum Ausgangsflughafen zurückkehren. Die Klägerin forderte von der Airline eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro, weil diese nicht die notwendigen Vorkehrungen für einen zügigen Weiterflug getroffen habe.

Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Verspätung des Fluges sei auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung setzten ein Verschulden der Airline voraus.

(11.04.12, dpa/tmn)
 

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