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Reiserecht Schadenersatz bei Bauarbeiten

Wird auf einem Hotelgelände täglich mit viel Lärm und Staub gebaut, haben Urlauber Anspruch auf Schadenersatz. Grund: Die Reise ist einem Urteil zufolge mangelhaft.

Durch den Baustellencharakter des Hotels und die Verlegung des Speisesaals in eine offene Bar sei die Reise so mangelhaft, dass die Urlauber zudem 60 Prozent des Reisepreises zurückerhalten, urteilte das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 135/09). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem verhandelten Fall hatten die Kläger Urlaub in einem Hotel gemacht, an dem täglich gebaut wurde, unter anderem mit Presslufthämmern. Die Urlauber mussten den Lärm und Staub der Arbeiten ertragen und konnten zudem den Pool kaum nutzen. Weite Bereiche des Hotels waren mit Sichtschutzplanen abgehängt, um die Bauarbeiten dahinter zu verdecken. Außerdem mussten die Gäste in der teilweise offenen Bar statt im Speisesaal essen.

Die Richter urteilten, dass eine Minderung des Reisepreises um 60 Prozent angemessen sei. Die Kläger konnten die Bauarbeiten mit Fotos belegen. Der Reiseveranstalter konnte dagegen nicht nachweisen, dass sie sich nicht rechtzeitig bei der Reiseleiterin beschwert hatten.

Da die Reisemängel so erheblich waren, dass der Reisepreis um mindestens die Hälfte gemindert wird, steht den Urlaubern außerdem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu. Er beträgt in diesem Fall jeweils 450 Euro bei einem Reisepreis von 1306 Euro.

(09.08.11, dpa)
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