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Reiserecht Sprache darf bei Flugbuchung imInternet nicht wechseln

Bietet eine Fluggesellschaft die Online-Buchung in Deutsch an, muss auch die Buchungsbestätigung in Deutsch ausgestellt sein. Tut sie das nicht, verstößt sie gegen ihre Informationspflichten.

Wechselt beim Kauf von Flugtickets im Netz zwischen den einzelnen Buchungsschritten die Sprache, muss darauf vorher hingewiesen werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Essen hervor (Aktenzeichen: 44 O 77/10).Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die ungarische Fluggesellschaft Wizz Air geklagt. Diese bietet Kunden in Deutschland an, über das Internet Flüge auf Deutsch zu buchen. Bei einem Buchungsvorgang für einen Flug von Dortmund nach Kattowitz im Süden Polens wurden die Bestätigung und die Fluginformationen in englischer Sprache verschickt.
Das Landgericht Essen sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Informationspflichten bei Online-Verträgen. Die Fluggesellschaft müsse die Kunden darüber informieren, in welcher Sprache die Buchung erfolgen kann. Bietet sie eine Buchung in Deutsch an, hat sie dem Kunden auch alle weiteren Informationen in derselben Sprache zur Verfügung zu stellen. Ein Ausnahmefall sei, wenn sie über den Wechsel der Sprache zu Beginn des Buchungsvorgangs informiert hat.

(14.09.12, dpa/tmn)

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