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Verbraucherrechte Reiseportale halten sich teilweisenicht an EU-Vorgaben

Eine EU-Kommission hat 2013 europaweit diverse Reiseportale auf die Einhaltung der Verbraucherrechte untersucht.

Dabei kam zu Tage, dass sich von den 552 untersuchten europäischen Anbietern nur 170 wirklich an die Vorschriften halten. Von den 30 in Deutschland geprüften Portalen hielten sich nur 19 an die Vorgaben. Vier Anbieter wurden sogar verklagt: Condor, TUI Fly, Germania und das Unister-Portal Fluege.de. Diese Firmen hatten sich einiges einfallen lassen, um die Kunden zu nötigen, eine Versicherung oder eine kostenpflichtige Platzreservierung zu buchen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz hat verschiedene Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben, überprüft und festgestellt, dass bei fast allen Rechtsverstöße vorlagen. Denn hier werden Zusatzgebühren häufig nicht richtig angegeben, die AGBs sind häufig nicht auf Deutsch und lassen sich nicht ausdrucken.
Stiftung Warentest rät deshalb Verbrauchern, ganz besonders aufmerksam zu sein und immer zu kontrollieren, ob der Endpreis tatsächlich richtig errechnet wurde.

(06.06.14, rp)

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