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Ausnahmeregelung verlängert: Südkorea will mehr Touristen ins Land locken und setzt für deutsche Staatsbürger die K-ETA-Pflicht bis Ende 2025 aus.

Ausnahmeregelung verlängert: Südkorea will mehr Touristen ins Land locken und setzt für deutsche Staatsbürger die K-ETA-Pflicht bis Ende 2025 aus. Foto: Philipp Laage/dpa-tmn

Regelung verlängert Weiter ohne Reisegenehmigung nach Südkorea

Vor dem Urlaub eine Reisegenehmigung beantragen - in den USA und einigen anderen Ländern ist es Pflicht. In Südkorea sollte das ab dem neuen Jahr auch wieder gelten. Doch nun kommt es anders.

Wer Urlaub in Südkorea plant, kommt weiterhin ohne elektronische Reisegenehmigung ins Land. Es ist jetzt bis Ende 2025 unter anderem für deutsche Staatsangehörige nicht nötig, vor der Einreise eine K-ETA (Abkürzung für Korea Electronic Travel Authorization) zu beantragen. Eigentlich galt das nur bis Ende dieses Jahres, die Ausnahmeregelung wurde nun aber durch das koreanische Justizministerium verlängert.

Für die Einreise genügt deutschen Urlaubern damit weiter ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass. Für touristische Aufenthalte von weniger als 90 Tagen braucht man kein Visum.

Tourismus soll angekurbelt werden

Die K-ETA-Pflicht wurde im Frühjahr 2023 für 22 Länder, darunter Deutschland, ausgesetzt. Der Anlass war das Visit Korea Year 2023-2024, eine Initiative, mit der mehr Touristen in das asiatische Land gelockt werden sollen. Das erhofft sich das Ministerium nun auch von der Verlängerung der Regelung.

Davor musste die K-ETA mindestens drei Tage vor Abreise online beantragt werden und kostete umgerechnet rund sieben Euro.

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