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Vom Boot angefahren Kein Geld bei Badeunfall am Meer

Eine Urlauberin war beim Schnorcheln vor ihrem Hotel in der Dom. Republik von einem Motorboot angefahren worden.

Sie verklagte den Veranstalter auf 20.000 Euro Schmerzensgeld. Ohne Erfolg: Die Katalogbeschreibung »geschützte Sandbucht, ideal für Wassersport geeignet«, sagt eindeutig aus, so die Richter, dass Schwimmer dort mit Booten rechnen müssen. (Landgericht Köln, AZ: 4 O 99/ 06).
 

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