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Betrunkener Passagier Airline muss nicht befördern

Weigert sich eine Fluggesellschaft, einen alkoholisierten Passagier, der sich auffällig verhält, zu befördern, kann dieser keinen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung wegen Nichtbeförderung geltend machen.

Amtsgericht Rostock, 9.4.2010, Aktenzeichen: 48 C 292/09

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