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Kreuzfahrt Routenänderung bei Kreuzfahrt einfach hinnehmen?

Bei meiner Kreuzfahrt wurde die Passage des Nord-Ostsee-Kanals, die eigentlich Bestandteil der Reise war, abgesagt. Nach Beschwerde bei der Reederei hat man mir ein Bordguthaben von 100 Euro angeboten. Mehr könne man nicht anbieten, da man sich in den AGBs eine Änderung der Reiseroute vorbehalte. Ist eine solche Klausel zulässig und kann ich eine Zahlung verlangen?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Die Klausel ist grundsätzlich zulässig. Jedoch kommt es immer auf den Einzelfall an. Kleinere Änderungen sind hinzunehmen. Bei der Durchfahrt des Nord-Ostsee-Kanals dürfte es sich um eines der Highlights der Reise gehandelt haben. Der Ausfall stellt daher einen Mangel dar, der trotz der AGBs nicht entschädigungslos hinzunehmen ist. Sie können daher gegenüber der Reederei auf eine Zahlung bestehen. Angemessen wäre eine Erstattung in Höhe eines halben Tagesreisepreises.

(3-2019)
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