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Preiswucher? Widerruf beim Teppichkauf?

Ein Urlauber hatte in der Türkei für 4.300 Euro einen Teppich gekauft, den er anschließend aber nicht bezahlen wollte.

Vor Gericht meinte er, nach deutschem Recht vom Kauf  zurücktreten zu können. Gültig sei hier aber das türkische Zivilrecht, so die Richter. Demnach hätte er den Kauf nur widerrufen können, wenn erwiesen wäre, dass der Teppich die Summe nicht wert sei (Oberlandesgericht Frankfurt, AZ 9 U 12/07).
 

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