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Absteige Geld zurück!

Eine fünfköpfige Gruppe hatte eine Reise nach Helsinki gebucht und eine Unterkunft aus der Kategorie »Hotels und Apartments« gewählt.

Dahinter verbarg sich eine Jugendherberge, in der es zwei Sanitärräume für 27 Zimmer gab. Wegen der »unklaren Bezeichnung« musste der Veranstalter 20 Prozent des Reisepreises von 4.831 Euro, zurückzahlen (Landgericht Arnsberg, AZ: 5 S 115/06).

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