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Ungeliebte Mitbewohner Wanzen im Hotelbett

Wanzen im Hotelbett können einen Reisemangel bedingen.

Ein Urlauber litt nach Wanzenbissen eine Woche unter Hautausschlag und klagte auf Minderung des Reisepreises und Erstattung der ärztlichen Behandlungskosten. Das Gericht sprach ihm die Erstattung der Krankheitskosten und eine Minderung von 10% auf den Reisepreis für sieben Tage zu (AG Bad Homburg, AZ 2 C 2428/96-18).

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