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Fall vom Gepäckwagen Veranstalter haftet nicht für Sturz

Ein Urlauber war nach Ankunft in seinem Hotel in Mexiko auf einem Gepäckwagen mitgefahren, der sein Gepäck zum Zimmer brachte.

Dabei fiel er vom Wagen und verletzte sich. Schmerzensgeld vom Veranstalter erhielt er dafür jedoch nicht. Der Gepäcktransport sei nicht Teil des Reisevertrages, befanden die Richter, außerdem sei ein Gepäckwagen nicht für den Personentransport vorgesehen (Amtsgericht Bad Homburg, AZ: 2 C 297/04 [15]).

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