Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Sicherheitspersonal streikt Flug verpasst, Kosten einfordern?

Wir haben einen Flug von Hamburg nach Hurghada bei Air Berlin gebucht, waren vier Stunden vor Abflug am Flughafen und haben eingecheckt. Wegen eines Streiks des Sicherheitspersonals mussten wir aber fünf Stunden auf die Sicherheitskontrolle warten und haben unseren Flug verpasst. Um noch nach Hurghada zu kommen, mussten wir für 922 Euro einen neuen Flug bei einer anderen Airline buchen. Können wir diese Kosten von Air Berlin einfordern?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Da haben Sie leider Pech. Ein Streik des Flughafensicherheitspersonals kann von der Airline nicht beeinflusst werden, da es sich nicht um Mitarbeiter der Airline handelt und diese die Kontrollen auch nicht mit eigenem Personal durchführen kann. Die Kontrolle wird von privaten Unternehmen im Auftrag der Bundespolizei durchgeführt. Streikt das Sicherheitspersonal und verpassen Sie hierdurch Ihren pünktlich durchgeführten Flug, kann dies laut aktueller Urteile nicht der Fluggesellschaft zur Last gelegt werden, Sie haben daher keine Ansprüche an die Airline.

(2-2015)

Mehr Reisespecials ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987