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Streik Wegen Fluglotsenstreik fällt der Flug aus

Ein innereuropäischer Flug fällt wegen eines Fluglotsenstreiks aus. Dadurch wird ein wichtiger Geschäftstermin verpasst. Besteht Anspruch auf Schadensersatz?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Die Rechtslage: Eine pauschale Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung ist ausgeschlossen, denn die Gerichte erkennen einen Fluglotsenstreik als außergewöhnlichen Umstand an. Auch eine Haftung der Airline nach dem Montrealer Übereinkommen besteht nicht, da sich die Fluggesellschaft wegen des Fluglotsenstreiks auf höhere Gewalt berufen kann, die von der Haftung befreit.

(2-2019)
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