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11. September Als Stornogrund anerkannt

Als »höhere Gewalt« stuften die Richter des Landgerichtes Frankfurt die Terroranschläge vom 11.9.2001 ein.

Damit sind die Anschläge als wichtiger Stornierungsgrund für Reisen in die USA anerkannt und berechtigten zum kostenlosen Rücktritt von einem gebuchten Urlaub. Eine Frau hatte für November 2001 eine Pauschalreise nach New York gebucht und sie nach den Anschlägen storniert, woraufhin der Veranstalter die Anzahlung nicht zurückzahlen wollte. Die Richter erklärten, dass die für eine Stornierung notwendigen »flächendeckenden bürgerkriegsähnlichen Zustände« durch das Ausmaß des Anschlags durchaus gegeben gewesen seien (LG Frankfurt, AZ: 2/24 S 239/02).
 

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