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Pilot erkrankt Flugzeug kehrt um

Wenn ein Pilot während eines Fluges an einer Lebensmittelvergiftung erkrankt und das Flugzeug zum Startflughafen zurückkehren muss, handelt es sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand.

Es muss eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Das Gericht argumentiert, dass die Erkrankung eines Arbeitnehmers einen Umstand darstelle, der sich jederzeit ereignen könne und Risiko eines jeden Arbeitgebers sei. LG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2014, Az. 22 S 31/14.

(3-2015)

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