Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Visumfragen Informationspflicht

Eine in Deutschland lebende Frau aus Nicaragua hatte einen Sprachurlaub auf Malta gebucht.

Die Reise endete jedoch am Düsseldorfer Flughafen, da sie kein Visum für die Insel hatte. Sie verlangte daraufhin den Reisepreis von rund EURO 4.300 zurück, da weder das Reisebüro noch der Reiseveranstalter sie über die Visumpflicht aufgeklärt hätten. Doch die Richter wiesen die Klage ab. Reiseveranstalter seien grundsätzlich nicht für solche Auskünfte haftbar (Landgericht München, AZ: 6 S 578/04).

REISEBERICHTE REISEBERICHTE REISESPECIALS TESTBERICHTE NEWS ABO | SHOP AIRLINES TIPPS RATGEBER GESUNDHEIT SERVICE
Mehr Reiseberichte ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987