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Ohne Reiserücktrittsversicherung Kann man Stornokosten drücken?

Über ein Reisebüro hatte ich eine mehrtägige Städtereise mit Musicalbesuch gebucht, musste die Reise aber knapp drei Wochen vorher stornieren, da ich stürzte und für Wochen ins Krankenhaus kam. Eine Reiserücktrittsversicherung habe ich nicht. Jetzt soll ich 50 % des Reisepreises als Stornokosten zahlen. Kann ich den Betrag drücken, weil mein Platz ja vielleicht weiterverkauft wurde? Außerdem fallen ja auch die Kosten für Verpflegung und Hotel nicht an.

SO IST DIE RECHTSLAGE

Es ist jederzeit möglich, ohne Angaben von Gründen von einer gebuchten Reise zurückzutreten. Damit verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese kann anhand des tatsächlichen Verlustes konkret berechnet werden. Ersparte Aufwendungen müssen dabei abgezogen werden und ggf. muss eine Ersatzbuchung berücksichtigt werden. Der Veranstalter kann aber auch stattdessen in seinen AGB eine pauschale Entschädigung in Höhe eines Prozentsatzes vom Reisepreis festlegen. Ich vermute, dass das in Ihrem Fall so ist. Dann kommt es auf ersparte eigene Aufwendungen des Veranstalters nicht an, diese sind in die Entschädigung bereits eingerechnet. Der Beweis, dass der Veranstalter einen geringeren Schaden erlitten hat, ist in der Praxis kaum zu erbringen.

(3-2014)

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