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Pauschalreise Gesamten Reisepreis vorher zahlen?

Da der Preis sehr attraktiv war, habe ich bei einem kleinen Anbieter eine Pauschalreise gebucht. Den Reisepreis soll ich direkt in voller Höhe überweisen, obwohl die Reise erst nächstes Jahr stattfindet. Ich habe auch keinen Sicherungsschein erhalten. Muss ich wirklich alles sofort bei Buchung zahlen? Ist das Geld bei einer Insolvenz weg, wenn ich keinen Sicherungsschein habe?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Nach gefestigter BGHRechtsprechung darf zunächst nur eine Anzahlung von etwa 20 % des Reisepreises verlangt werden. Erst vier Wochen vor der Reise ist der Restbetrag fällig. Außerdem darf nur dann eine Zahlung verlangt werden, wenn der Veranstalter einen Sicherungsschein ausgegeben hat. Liegt Ihnen dieser nicht vor, sollten Sie keine Zahlung leisten. Denn andernfalls müssten Sie sich bei einer Insolvenz darauf einstellen, nur einen Bruchteil des Geldes zurückzuerhalten.

(3-2019)
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