Betrug Trickbetrug bei telefonischer Buchung
SO IST DIE RECHTSLAGE
Der Veranstalter ist verpflichtet, Ihnen unverzüglich nach Buchung eine Reisebestätigung auszuhändigen. Zahlungen darf er zudem nur verlangen, wenn er einen Insolvenzsicherungsschein ausgehändigt hat. Da Sie offenbar keine Buchungsbestätigung, keinen Sicherungsschein und auch keine Rechnung über die Anzahlung erhalten haben, waren Sie zu keinem Zeitpunkt mit der Zahlung der Anzahlung in Verzug. Die geforderten Stornokosten müssen Sie daher nicht zahlen. Sie sollten sich jedoch mit dem Inkassounternehmen besprechen, der Forderung widersprechen und mitteilen, dass Sie keine Unterlagen erhalten haben.
(4-2020)