Miles & More Angeschmiert beim Prämienflug
SO IST DIE RECHTSLAGE
Nach Art. 10 der Fluggastrechteverordnung sind Ihnen 75 % des Flugscheins zu erstatten. Unter dem Begriff Flugschein sind nach der Auffassung des EuGH sowohl die Meilen als auch die Steuern und Gebühren zu verstehen. Die Rückerstattung muss durch die ausführende Fluggesellschaft, in Ihrem Fall also TAP, erfolgen. Wenn von TAP keine Reaktion kommt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder in letzter Konsequenz Klage gegen TAP erheben.
(2-2020)