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Internet Hotelbewertungen erlaubt

Hotels müssen es sich gefallen lassen, dass sie im Internet von Kunden bewertet werden. Ein genereller Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betreiber eines Hotelbewertungsportals steht ihnen nicht zu.

Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege, zumal das Hotel den Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert sei, da es eine Löschung bestimmter Einträge verlangen könne. Hanseatisches Oberlandesgericht, 19.01.2012, Aktenzeichen: 5 U 51/11

(3-2012)
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