Insolvenzabsicherung Reiseveranstalter ist in Beweispflicht
SO IST DIE RECHTSLAGE
Der insolvente Veranstalter zahlte den Reisepreis nicht zurück. Der BGH verurteilte das deutsche Reisebüro zur Rückzahlung. Es hätte als Vermittler das Kundengeld erst entgegennehmen dürfen, wenn es eine für den konkreten Fall wirksame Kundengeldabsicherung nachgewiesen hat. BGH,25.11.2014, X ZR 105/13 und X ZR 106/13
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