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Akzeptabel? Ungünstige Flugzeiten

Wir wohnen in München. Von dort gab es am Wunschabflugtag keine Flüge nach Mallorca, wo unsere Kreuzfahrt starten soll, daher buchten wir ab Stuttgart mit Rail & Fly. Nun hat aber der Reiseveranstalter so extrem ungünstige Flugzeiten gebucht, dass die An- und Rückreise jeweils einen zusätzlichen Tag bedingt hätte. Da meine Frau am Tag nach der Rückreise wieder arbeiten muss, kamen die für uns gebuchten Flüge nicht in Frage. Der Reiseveranstalter weigerte sich, die Flüge auf andere Flugzeiten kostenfrei umzubuchen. Letztendlich haben wir selbst andere Flüge gebucht. Muss man derartige Flugzuteilungen hinnehmen?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Sofern bei der Buchung der Pauschalreise keine konkreten Flugzeiten genannt und lediglich der An- und Abreisetag bestimmt wurden, können Sie leider nichts machen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil letztes Jahr entschieden, dass ein Offenlassen der Flugzeiten bei der Reisebuchung zulässig ist, sofern der An- und Abreisetag fest vereinbart sind. Die Auswahl der konkreten Flüge obliegt dann dem Reiseveranstalter. Dieser kann auch einen Flug wählen, der in den frühen Morgenstunden startet und eine Anreise zum Flughafen am Vorabend notwendig macht. Daher empfiehlt es sich, direkt bei der Reisebuchung feste Flugzeiten zu vereinbaren. Denn dann können diese im Nachhinein vom Reiseveranstalter nicht einseitig ohne Zustimmung des Reisenden geändert werden. In einem solchen Fall würde ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung und ggfs. auch Schadensersatz bestehen.

(4-2015)
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