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Beförderung verweigert Visumproblem bei Familienreise

Als Familie haben wir, mein Mann, mein 8-jähriger Sohn und ich, einen Flug in die USA gebucht. Am Flughafen wurde uns beim Check-in mitgeteilt, dass mein Sohn nicht an Bord des Fluges darf, da er mit seinem Kinderreisepass nicht in die USA einreisen dürfe. Wir hatten uns aber extra vorab informiert und wussten, dass er sehr wohl mit seinem vor dem 26.10.2006 ausgestellten Kinderreisepass in die USA einreisen darf. Dennoch ließ sich die Mitarbeitern der Airline nicht umstimmen. Da wir nicht ohne unseren Sohn fliegen konnten (wir hätten ihn ja schlecht am Flughafen stehen lassen können), sind wir alle wieder nach Hause gefahren. Können wir von der Airline eine Ausgleichszahlung verlangen?

SO IST DIE RECHTSLAGE In der Tat kann ein Kind mit einem Kinderreisepass, der vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurde, in die USA einreisen. Diese alten Kinderreisepässe gibt es zwar kaum noch, die Fluggesellschaft hätte Ihrem Sohn aber nicht die Beförderung verweigern dürfen. Daher hat Ihr Sohn Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von € 600. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-24 S 53/14) in einem vergleichbaren Fall steht aber auch Ihnen als Eltern eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils € 600 zu. Denn auch wenn sie rein tatsächlich die Möglichkeit gehabt hatten, befördert zu werden, kann Ihnen nicht zugemutet werden, ihr minderjähriges Kind alleine am Flughafen zurückzulassen und ohne dieses den Flug anzutreten. Eine unberechtigte Verweigerung der Beförderung eines minderjährigen Familienmitglieds stellt nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt grundsätzlich auch eine Beförderungsverweigerung gegenüber den mitreisenden Familienmitgliedern dar.

(3-2015)

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