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Schadensersatzanspruch Kofferverlust bei Pauschalreise

Ich habe im Oktober eine Pauschalreise nach Tunesien gemacht. In München hatte ich eine Golfbag aufgegeben, die in Tunesien aber nie ankam bzw. wohl dort geklaut wurde. Einem Mitreisenden passierte dasselbe. Der Veranstalter zahlt nicht. Was ist zu tun?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck bei einer Pauschalreise nicht am Urlaubsort ankommt, sollten Sie das fehlende Gepäck unmittelbar nach der Landung am Flughafen am Schalter für fehlendes und beschädigtes Gepäck melden und sich hierüber eine Bescheinigung ausstellen lassen. Zudem ist es erforderlich, das Fehlen des Gepäcks möglichst noch am ersten Reisetag gegenüber der örtlichen Reiseleitung zu rügen und sich hierüber ein Mängelanzeigeprotokoll ausstellen zu lassen. Sofern das Gepäck nicht binnen 21 Tagen nach der Landung gefunden und Ihnen übergeben wurde, können Sie wahlweise die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, oder den Pauschalreiseveranstalter in Haftung nehmen und Schadensersatz fordern. Da der Reiseveranstalter nicht nur für das Hotel, sondern auch für den Flug Ihr Vertragspartner ist, hat dieser vertraglich für den Transport und die Aushändigung des Gepäcks einzustehen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Schadensersatzansprüche wegen verlorenen Gepäcks unbedingt binnen einem Monat ab geplantem Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend gemacht werden müssen.

(2-2016)
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