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Unfall im Urlaub Von einem Boot angefahren

Ein Hotel hatte seinen Badebereich im Meer sichtbar mit Bojen markiert.

Nun klagte eine Urlauberin, die außerhalb dieses Gebietes beim Schnorcheln von einem Boot verletzt wurde, dass der Bereich nicht abgeschlossen gewesen sei. Außerdem habe das Hotel sie nicht ausreichend auf die Gefahren hingewiesen. Quatsch, urteilte das Oberlandesgericht Köln, die schnell fahrenden Boote hätte man sehen müssen (AZ: 16 U 18/07).

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