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Schiffsreise Kreuzfahrt-Gutschein akzeptieren?

Für viel Geld hatte ich eine Kreuzfahrt gebucht. Die Reederei hat die Kreuzfahrt nun abgesagt, was natürlich verständlich ist. Nun hat man mir einen »Future Cruise Credit« für die Buchung einer neuen Reise erteilt. Eine Rückerstattung des Reisepreises lehnt man jedoch ab. Muss ich mich mit dem Gutschein abfinden?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Auch hier gilt: Sagt die Reederei oder der Reiseveranstalter die Reise ab, können Sie auf vollständige Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises bestehen. Laut BGB hat der Veranstalter den Reisepreis unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Storno, zu erstatten. Einen Gutschein müssen Sie keinesfalls akzeptieren. Ob Sie dies tun, sollten Sie sich gut überlegen. Denn würde der Reiseveranstalter, bzw. die Reederei, die Ihnen den Gutschein ausgestellt hat, Insolvenz anmelden, wäre Ihr Gutschein wertlos.

(4-2020)
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