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Schwere Unwetter in Südeuropa

Schwere Unwetter in Südeuropa

Außerordentliche Umstände Unwetter am Urlaubsort: Was Reisende wissen sollten

Zerstörte Bars, verwüstete Strände, verletzte und getötete Touristen: In Urlaubsregionen in Südeuropa haben schwere Unwetter gewütet. Was müssen Urlauber in solch einem Fall beachten? Und wie stellen sie sicher, dass sie bei Unwettern vorgewarnt sind und Schutz finden?

In Chalkidiki in Griechenland wütet ein heftiges Unwetter, an der italienischen Adriaküste werden Strände verwüstet: Nach großen Zerstörungen am Urlaubsort wie aktuell in Südeuropa stehen viele Reisende vor der Frage, wie es weitergeht.

Welche Rechte haben die Betroffenen?

Vor Ort bereits betroffene Pauschalreisende sollten zunächst beim Veranstalter erfragen, ob dieser sie an eine vergleichbaren Ort in der Region bringen kann, rät der Reiserechtler Paul Degott. Ist das nicht möglich, könnten sie den Urlaub abbrechen und sich vorzeitig zurückbefördern lassen. Die Kosten dafür trage der Veranstalter.

Steht die Reise erst noch bevor, sollte man den Reiseveranstalter kontaktieren und fragen, wie die Situation vor Ort ist: Kann die Reise noch ordnungsgemäß stattfinden? Lässt sich das bezweifeln, könnten Urlauber aufgrund außerordentlicher Umstände vom Reisevertrag zurücktreten und bekämen den Reisepreis erstattet, sagt Degott.

Mehr Ansprüche für Pauschalurlauber

Wer individuell - also nicht über einen Veranstalter - ein Hotel oder zum Beispiel einen Mietwagen gebucht hat, besitzt schlechtere Karten. Dann müsse man schauen, was nach Landesrecht geht und versuchen, Ansprüche durchzusetzen. Das sei »tendenziell schwierig«, so Degott.

Pauschalurlauber dagegen haben das deutsche Recht im Rücken. Dies sieht auch umfangreiche Informationspflichten des Veranstalters vor, erklärt der Experte. Das schließt aus seiner Sicht ebenso Warnungen vor schweren Unwettern ein. »Er muss - und das kann er auch, denn er hat Reiseleiter vor Ort - gucken, was in dem Urlaubsgebiet geschieht und was als Risiko auf den Reisenden zukommen könnte«, sagt Degott. Entsprechend müsse der Veranstalter Urlauber informieren und auch proaktiv Vorschläge zum Umgang mit dem Problem machen.

(11.07.2019, dpa)

 
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