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Wollen Urlauber eine Ferienwohnung beziehen, wünschen sie sich einen seriösen Anbieter

Wollen Urlauber eine Ferienwohnung beziehen, wünschen sie sich einen seriösen Anbieter

Foto: Arno Burgi

Ferienwohnungen Tipps fürs Mieten im EU-Ausland

Egal ob auf einer niederländischen Nordseeinsel oder an der Costa Brava - Ferienwohnungen im nahen Ausland lassen sich mühelos online buchen. Damit es später kein böses Erwachen gibt, sollten aber ein paar wichtige Kriterien erfüllt sein.

Für Familienurlaub oder Reisen mit dem Freundeskreis sind Ferienhäuser und -wohnungen für viele eine reizvolle Option. Im Internet lassen sich solche Unterkünfte unkompliziert buchen. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZfEV) erklärt, worauf Urlauber bei der Reservierung achten müssen:
 
Vermieter:
Wird der Vertrag mit einem Vermittlungsportal oder dem Vermieter selbst abgeschlossen? Das sollte aus dem Angebot ersichtlich sein. Bewertungen von anderen Nutzern können einen Eindruck über die Seriosität eines Anbieters geben.
 
Persönlicher Kontakt:
Auch wenn die Buchung mit wenigen Klicks im Netz möglich ist - ein zusätzlicher Anruf schadet nicht. So lassen sich Unklarheiten und Widersprüche aufdecken.
 
Mietvertrag:
Für die Anmietung eines Hauses oder Apartments sollte ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden. Dieser muss auf jeden Fall Zeitraum, Miethöhe, Nebenkosten, Ausstattung, Kaution und Adresse enthalten.
 
Nebenkosten:
Urlauber sollten klären, ob die Kosten für Strom, Wasser und Heizung pauschal oder nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. Ist letzteres der Fall, gehören die Zählerstände in das Übergabeprotokoll.
 
Übergabeprotokoll:
Der Zustand der Unterkunft wird bei Einzug und am Abreisetag am besten schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. So ist klar, ob der Mieter bei einem Schaden verantwortlich gemacht werden kann oder nicht.
 
Versicherung:
Verursacht der Mieter während der Mietzeit Schäden am Objekt, muss er dafür aufkommen. Urlauber sollten prüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall zahlt.
 
Zahlung:
Die Bezahlung per Lastschrift ist dem ZfEV zufolge der beste Weg. Im Betrugsfall kann der Mieter so sein Geld zurückfordern. Niemals sollte vorab in bar oder Geldtransfer bezahlt werden.
 
(06.02.2015, dpa)
 



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