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Am Flughafen gestrandet? Im Streitfall mit einer Airline können Fluggäste rechtlichen Beistand bei Onlineportalen suchen. Foto: Silke HeyerAm Flughafen gestrandet? Im Streitfall mit einer Airline können Fluggäste rechtlichen Beistand bei Onlineportalen suchen

Am Flughafen gestrandet? Im Streitfall mit einer Airline können Fluggäste rechtlichen Beistand bei Onlineportalen suchen

Foto: Silke Heyer

Flugreisen Wann sich Rechtsportale lohnen

Flugverspätungen sind ärgerlich - aber nicht für jeden ärgerlich genug, um für die eigenen Rechte zu kämpfen. Das kann aufwendig werden. Online-Portale bieten Hilfe an. Das sollten Verbraucher bei der Nutzung beachten.

Bei Flugausfällen haben gestrandete Passagiere nach einer EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung. In der Praxis kann es jedoch mühsam sein, diese durchzusetzen. Hierbei bieten mehrere Onlineportale Hilfe an. Passagiere buchen dabei aber kein Rundum-Sorglos-Paket. Darauf weist Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Verbraucher gehen auch Verpflichtungen ein, wenn sie das Unternehmen beauftragen. »So müssen sie ihnen zum Beispiel zuarbeiten.« Das kann bedeuten, dass sie ihnen zum Beispiel Reiseunterlagen zusenden müssen. »Oder sie verpflichten sich, im Falle einer Stornierung des Auftrags die bis dahin angefallenen Kosten zu übernehmen.«

 
Onlineportale wie »Fairplane«, »Euclaim« und »Flightright« machen gegen Provision strittige Ansprüche aufgrund von zum Beispiel verspäteten Flügen geltend - notfalls auch vor Gericht. Die Provision orientiert sich am Streitwert und wird nur im Erfolgsfall fällig.
 
Interessant sind die kommerziellen Fluggastrechteportale laut Fischer-Volk vor allem, wenn der Streitwert eher gering ist und keine eindeutige Aussicht auf Erfolg besteht. »Dann minimiert die Zusammenarbeit mit einem dieser Portale das Risiko, selbst viel Zeit, Kosten und Nerven zu investieren, um am Ende doch mit leeren Händen dazustehen.«
 
Bisherige Urteile zeigen, dass Gerichte einer Airline einen technischen Defekt als Entschuldigung für eine längere Verspätung seltener durchgehen lassen als etwa den Verweis auf schlechtes Wetter. Dass die Airline eine witterungsbedingte Verzögerung etwa durch bessere Vorbereitung hätte verhindern können, ist außerdem oft schwer nachzuweisen.



Auch das Prozesskostenrisiko sollten verärgerte Fluggäste nicht unterschätzen - eine Klage auf eigene Faust sei meist nur bei eindeutiger Faktenlage und mit einer Rechtschutzversicherung sinnvoll. Unterstützung für Fluggäste, die mit ihrer Beschwerde kein Gehör bei ihrer Airline finden, bietet außerdem unter anderem die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr an.
 
 
(06.02.2014, dpa)
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