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### neu E Wer über ein Online-Portal eine Reise bucht, ist oft mit irreführenden Angaben konfrontiert. Die EU-Kommission will nun die betreffenden Betreiber ermahnen

Wer über ein Online-Portal eine Reise bucht, ist oft mit irreführenden Angaben konfrontiert. Die EU-Kommission will nun die betreffenden Betreiber ermahnen

Foto: Jens Kalaene/dpa

Reiseportale Viele Portale mit irreführenden Angaben

Wer im Internet eine Reise buchen will, stößt laut einer Untersuchung der EU-Kommission bei zahlreichen Anbietern auf irreführende Angaben.

Bei einer Untersuchung von 352 Reiseportalen sei festgestellt worden, dass 235 von ihnen nicht zuverlässig über Preise informierten, teilte die Behörde mit. Zudem seien angepriesene Sonderangebote in einem Fünftel der Fälle gar nicht erhältlich.

Um das Problem zu beheben, werden die Betreiber der Webseiten nun von den zuständigen Verbrauchschutzbehörden kontaktiert. Sollten die Missstände bleiben, müssten die Verantwortlichen Konsequenzen fürchten, hieß es. Möglich seien beispielsweise Gerichtsverfahren.

 
»Das Internet bietet den Verbrauchern zahlreiche Informationen, um ihren Urlaub zu planen und dabei Urlaubsreisen zu vergleichen und zu buchen. Wenn jedoch die Bewertungen auf Vergleichsportalen verzerrt oder die Preise nicht transparent sind, sind die Informationen für die Verbraucher irreführend«, kommentierte EU-Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourová. Internetunternehmen müssten europäische Vorschriften genauso einhalten wie Reisebüros.
 
Neben irreführenden Preisangaben und Sonderangeboten entdeckte die EU-Kommission bei der Untersuchung nach eigenen Angaben noch etliche andere kritikwürdige Punkte. So wurden von jedem fünften untersuchten Portal Verbraucherbewertungen in einer unklaren oder nicht transparenten Art und Weise veröffentlicht. Rund 23 Prozent der Anbieter gaben zudem nur äußerst begrenzt Informationen über sich selbst preis. Vier Prozent machten überhaupt keine Angaben.
 
Einen falschen Eindruck können nach Angaben der Brüsseler Behörde auch Angaben zur Verfügbarkeit von Hotelzimmern erwecken. So beziehen sich zur Buchung verleitende Formulierungen wie »nur noch 2 verfügbar« oder »nur heute verfügbar« in etlichen Fällen gar nicht auf das Hotel, sondern nur auf die Verfügbarkeit über das jeweilige Reisebuchungsportal.
 

Flugbuchung im Netz: Endpreis muss von Anfang an angegeben sein
 
Bei Online-Buchungen müssen Fluggesellschaften von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Sommer 2015 entschieden.
 
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte sich damals dagegen gewandt, dass die Endpreise einer Fluggesellschaft auf der Webseite nicht sofort sichtbar waren. Angezeigt wurden zunächst nur die reinen Flugpreise ohne Steuern und Gebühren. Der Gesamtpreis wurde jeweils erst im späteren Buchungsprozess sichtbar.
 
Einer EU-Verordnung zufolge muss Kunden sofort der Endpreis für Flüge inklusive Steuern, Gebühren und Entgelten gezeigt werden, damit er Angebote besser vergleichen kann. Zudem gilt, dass auf der Webseite keine Buchungen von Zusatzleistungen wie Versicherungen oder Gepäck voreingestellt sein dürfen. Diese muss der Kunde frei wählen können. Es muss auch mindestens eine kostenlose Zahlungsart angeboten werden.
 
Wer auf Vergleichsportalen nach dem billigsten Flug oder Hotel sucht, sollte auch schauen, ob es nicht billiger ist, direkt beim Anbieter zu buchen. Denn durch hohe Gebühren etwa für gängige Zahlverfahren kann die Buchung bei Vergleichsportalen unter Umständen teurer sein.
(10.04.2017, dpa)
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