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Um bei der Buchung des Ferienhauses nicht auf Betrüger hereinzufallen, sollte man aufmerksam sein. An diesen Tricks lassen sich Fake-Angebote erkennen.

Um bei der Buchung des Ferienhauses nicht auf Betrüger hereinzufallen, sollte man aufmerksam sein. An diesen Tricks lassen sich Fake-Angebote erkennen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Ferien stehen vor der Tür Reisezeit: So erkennen Sie bei der Buchung Fake-Angebote

Damit der Urlaub nicht zum Reinfall wird, sollte man bei der Buchung achtsam sein, um nicht auf Fake-Angebote hereinzufallen. Mit diesen Tipps können Sie sich schützen.

Im ersten Moment klingt es verlockend: Ferienwohnung, Hausboot oder Berghütte - mit etwas Anzahlung lässt sich der Trip bequem vorab buchen. Treffen Urlauber vor Ort ein, sind die Anbieter aber plötzlich nicht mehr erreichbar, und das Geld ist weg. Wie können Sie sich davor schützen?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat ein paar Punkte gesammelt. In diesen Fällen am besten nicht buchen:

- Vorsicht ist bei Buchungen geboten, bei denen nicht nur eine Anzahlung, sondern der gesamte Mietbetrag unabhängig vom Reisezeitraum gefordert wird.

- Auch wenn Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen und der Kontakt nur per E-Mail und Whatsapp möglich ist, rät die Verbraucherzentrale zu Vorsicht.

- Wie detailliert ist die Beschreibung der Unterkunft? Wenn wichtige Informationen fehlen, sollten Urlauber misstrauisch werden.

- Möchte der Vermieter die Kommunikation außerhalb der Plattform weiterführen, sehen die Verbraucherschützer erste Warnzeichen für Fake-Angebote.

- Niemals den Mietpreis oder eine Anzahlung außerhalb der Plattform überweisen. Bargeldtransferdienste wie Western Union oder Money Gram sind laut Verbraucherzentrale ein sicherer Hinweis auf Betrüger.

Auf Fake-Angebot reingefallen? Betrug sofort anzeigen!

Was ist, wenn es zu spät ist und man den Betrügern auf den Leim gegangen ist? Die Verbraucherzentrale rät dazu, umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten - und den jeweiligen Plattformbetreiber zu benachrichtigen.

Wer bereits eine Zahlung veranlasst hat, sollte die Bank kontaktieren und möglichst eine Rückbuchung veranlassen.

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