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Nicht alles im Voraus: Es ist ratsam, den Restbetrag einer Ferienhausmiete erst bei der Anreise zu bezahlen.

Nicht alles im Voraus: Es ist ratsam, den Restbetrag einer Ferienhausmiete erst bei der Anreise zu bezahlen. Foto: pixabay.com

Perfide Maschen Ferienhausbetrug: Die Methoden und wie Sie sich schützen

Die Portale wirken täuschend echt. Doch wer darüber sein Traumferienhaus bucht, erlebt einen Alptraum. Immer wieder fallen Urlauber auf gefakte Seiten und Inserate herein. Was hilft?

Die Website sieht auf den ersten Blick seriös aus. Hochauflösende Bilder von Traumferienhäusern und eine Suchmaske, wie man sie halt von Buchungsportalen kennt: Wo soll's hingegen, gewünschte Anreise, Abreise, Gästezahl.

Es gibt eine stattliche Auswahl an Ferienimmobilien, ein Impressum, ein Bild der vermeintlichen Inhaberin, Kontaktdaten, Siegel. Es sieht wirklich seriös aus, auch wenn man sich etwas weiter durchklickt.

Doch bei den Seiten mit Namen wie «ferienhaus-profis.com» und «breitkamp.com» handelt es sich um Fakes, vor denen der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) bereits Mitte Januar gewarnt hat. Online sind diese und weitere, optisch gleich aussehende Portale noch immer und wer einen Blick darauf wirft, beginnt zu verstehen, wie perfide und professionell Ferienhausbetrug ablaufen kann.

Und die Fake-Portale verfangen offenbar weiterhin: «Es rufen immer wieder Geschädigte an», schreibt VDFA-Geschäftsführerin Monika Kowalewski am Mittwoch (22.02.) auf unsere Nachfrage.

Geld weg, Ferienhaus nicht vorhanden

Auf einen «zweistelligen Millionenbetrag» schätzt der VDFA die Schäden, die Urlaubern schon entstanden sind. Sie sind auf gefälschte Seiten und deren vermeintlich professionellen Anstrich reingefallen, haben Tausende Euros gezahlt - und standen am Ende ohne Ferienhaus und ohne das gezahlte Geld da. 2023 gebe es so viele Betrugsseiten im Internet wie noch nie, warnt der VDFA.

Beim Deutschen Ferienhausverband (DFV) schätzt man die Lage differenzierter ein: Bei den Mitgliedsportalen des DFV nehmen die Betrugsfälle in jüngerer Vergangenheit demnach ab, während sie auf oftmals gefälschten privaten Vermieterseiten tendenziell zunehmen.

«Über diesen Weg ist der Betrug leider viel zu einfach, und immer noch zu oft erfolgreich», sagt der DFV-Vorsitzende Göran Holst. «Eine professional ausschauende Seite kann mit Baukästen relativ leicht gefälscht werden.»

Um Ferienhaus-Betrügern nicht auf den Leim zu gehen, haben Branchenverbände und Verbraucherschützer die folgenden Tipps:

  • Preise:
    Ist das Ferienhaus extrem günstig, sollten die Alarmglocken schrillen. Für Fake-Angebote sei das typisch, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Rat: Mit anderen Angeboten in der Gegend vergleichen. Das gibt Aufschluss darüber, ob der Preis realistisch sein kann.
  • Impressum:
    Verfügt die Website über gar kein Impressum - generell Finger weg! Aber wie das Beispiel der eingangs genannten Fake-Seiten zeigt: Selbst auf ein vermeintlich seriöses Impressum mit Kontaktadresse, Steuernummer und weiteren Angaben kann man nicht blind vertrauen. Betrüger kopieren hier teils schamlos Daten von anderen Websites. Der Rat: Diese Daten prüfen und gegebenenfalls bei Verbänden, Vermittlungsagenturen oder örtlichen Tourismusverbänden nachfragen, ob der Anbieter und die Immobilie existieren.

Die beiden Branchenverbände VDFA und DFV haben zudem Websites im Netz, auf denen sie aktuelle Betrugsmeldungen bündeln. Wer also bei einem Portal unsicher ist, kann auch einen Blick auf diese Seiten werfen - taucht dort die Domain auf, hat man Klarheit.

  • Vorkasse:
    Eine Anzahlung des Reisepreises in Höhe von 10 bis 30 Prozent ist bei Ferienhausbuchungen üblich. Betrüger aber verlangen laut den Verbraucherschützern oft den Gesamtpreis im Voraus, zum Teil über Transferdienste wie Western Union oder Moneygram. Der Rat: Nicht darauf eingehen. Wenn man doch zahlt (bei Last-Minute-Buchungen etwa wird oft direkt der Gesamtpreis fällig), dann im Zweifel lieber per Lastschrift oder Kreditkarte. So lässt sich das Geld im Betrugsfall gegebenenfalls durch die Bank zurückbuchen.
  • Siegel:
    Sie sollen für eine gewisse Qualität und Seriosität des Anbieters bürgen. Unter anderem vergibt der Deutsche Ferienhausverband ein Siegel. Doch natürlich machen Betrüger auch davor nicht Halt und packen mitunter ein Bild des Siegels auf ihre Webseite. Der Rat: Auf das Siegel klicken. «Nur verlinkte Siegel sind echte Siegel», sagt Göran Holst. Nach dem Anklicken erhält man die Info, dass die Seite das Siegel zurecht trägt.

Absicherung bei seriösen Plattformen

Über eine seriöse Vermittlungsplattform zu buchen, ist also unbedingt empfehlenswert, um nicht Betrügern aufzusitzen. Denn dort werden auch die Vermieter in der Regel auf Herz und Nieren geprüft.

Göran Holst ist auch einer der Geschäftsführer des Portals Travanto. Bei ihnen müssten Vermieter beispielsweise Grundbuchauszüge und Ausweisdokumente, Wasser- und Stromrechnungen zeigen, sagt er. Und: «Wir prüfen über Google Maps, ob es das Objekt gibt.»

Nach eigenen Angaben hat Travanto mehr als 70.000 Ferienobjekte in Europa im Angebot. Die Zahl der Betrugsfälle pro Jahr liege unter fünf, sagt Holst. Beim letzten Fall habe es sich um ein Objekt in den Niederlanden gehandelt. «Das war ein Identitätsdiebstahl mit 6000 Euro Schadenssumme.» Der vermeintliche Vermieter hatte einen gestohlenen Ausweis und einen gefälschten Grundbucheintrag eingereicht. Dieser Schaden wurde nach Angaben von Holst freiwillig von Travanto reguliert.

Höhe der Haftungssumme ist anbieterabhängig

Und was passiert sonst in so einem Fall? Zum Teil haften die Anbieter bis zu einer gewisse Summe. Der Deutsche Ferienhausverband verpflichtet seine Mitglieder zu einer Mindesthaftung von 500 Euro pro Buchung. «Alles darüber ist anbieterabhängig», sagt Holst.

Zur Einordnung: Die durchschnittliche Buchungssumme für Objekte in Deutschland beträgt bei den im DFV organisierten Portalen laut Holst 833 Euro. Dennoch: Wer Tausende Euro für ein Ferienhaus zahlt, bleibt im Betrugsfall womöglich auf einer hohen Summe sitzen. Wie genau es um die Absicherung in einem Betrugsfall bestellt ist, verraten nur die Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Plattform.

Generell gilt: Man sollte im Zweifel immer über die Plattform buchen. Teils bieten Vermieter den Urlaubern an, die Ferienhaus-Buchung direkt abzuwickeln, um die fälligen Servicegebühren für das Vermittlungsportal zu sparen, die durchaus mehrere Hundert Euro betragen können. Doch Vorsicht: Mit dem Verlassen der Plattform verlässt man auch deren Schutzmechanismen - gerät man an Betrüger, gibt es vom Portal dann definitiv kein Geld zurück.

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