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Wenn Eltern ihren Kindern eigenmächtig »schummelfrei« geben, drohen Bußgelder bis 1000 Euro und mehr.

Entschuldigung zuvor mächtig vergrippte Kinder am Ende der ersten Schulwoche ein. »Schummelfrei« ist fast schon ein Volkssport gewordent.

Foto: Fabrice Michaudeau/panthermedia.net

Schule schwänzen wird bestraft Flunker-Urlaub kann teuer werden

Wer schulpflichtige Kinder hat, der weiß es: Pünktlich zu Ferienbeginn ziehen die Reisepreise an. Da ist dann die Versuchung groß, einfach ein paar Tage früher als erlaubt in den Urlaub zu starten und zu sparen.   

Ein ähnliches Bild an den ersten Schultagen: Braungebrannt trudeln laut Entschuldigung zuvor mächtig vergrippte Kinder am Ende der ersten Schulwoche ein. »Schummelfrei« ist fast schon ein Volkssport geworden. Mancherorts sind die Klassen in der letzten Schulwoche nur noch halb voll. Was für viele Eltern aber nur ein Kavaliersdelikt ist, kann richtig ärgerlich werden. Denn in Deutschland herrscht Schulpflicht. Und wenn Eltern das übersehen, dann versteht der Staat keinen Spaß.

2008 hat die Polizei in Nürnberg in einer spektakulären Aktion rund hundert Familien am Flughafen aufgegriffen, die gerade aus dem Urlaub kamen. Einige hatten die Schulferien eigenmächtig um bis zu zehn Tage »verlängert«. Für die ertappten Eltern kam die individuelle Ferienplanung teuer zu stehen: Teilweise mussten sie mehr als 1000 Euro Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit zahlen. 2010 folgte eine ähnliche Aktion in Düsseldorf, 2011 in Berlin. Ob und wo die Polizei dieses Jahr ein Exempel statuiert, verrät sie natürlich nicht.

Auch viele Lehrer schauen inzwischen genauer hin und ziehen bei allzu offensichtlichen Urlaubsverlängerungen die Reißleine. Denn die Schulgesetze sprechen eine klare Sprache: »Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht möglich«, heißt es etwa in Niedersachsen, »über Ausnahmen in dringenden Notfällen entscheidet der Schulleiter«.

Als begründete Ausnahme gelten in der Regel runde Geburtstage von Großeltern oder die Hochzeit einer Tante. Das Wahrnehmen günstiger Urlaubsangebote oder das Vermeiden eines Verkehrsstaus sind dagegen keine hinreichenden Gründe: »Grundsätzlich müssen Ferienreisen innerhalb der Ferien durchgeführt werden. Vorher gebuchte Flüge sind keine Begründung für einen Antrag auf Beurlaubung«, so formuliert es das Kultusministerium in Hannover.

Husten, Schnupfen oder Bauchschmerzen taugen, solange sie nur von den Eltern bescheinigt werden, ebenfalls nicht als Entschuldigung. »Wenn Eltern ihre Kinder drei Tage vor beziehungsweise nach den Ferien krank melden, liegt der Verdacht nahe, dass eine Verlängerung der Ferien der eigentliche Grund ist«, sagt ein Sprecher des Nordrhein-Westfälischen Schulministeriums. Die Schule kann dann ein ärztliches Attest verlangen.

Fehlen Schüler unentschuldigt, werden saftige Bußgelder fällig. Auch wenn ein Schulleiter den Verdacht hegt, dass sich ein Schüler vorzeitig in die Ferien verabschiedet hat, ist er angewiesen, sich erst an die Eltern und gegebenenfalls ans zuständige Ordnungsamt zu wenden. Das verhängt dann je nach Vermögensverhältnissen der Eltern bis zu 1000 Euro Bußgeld.

In Rheinland-Pfalz wurden sogar schon 1500 Euro gezahlt, während man in Niedersachsen meist mit 800 Euro davon kommt. Doch egal, wie hoch die Strafe ist: Ein gutes Vorbild für die Schulkinder sind solche Eltern definitiv nicht.

(31.05.12, srt/Hans-Werner Rodrian)
 
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