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»Smombies« ist ein Kunstwort für Smartphone und Zombie und symbolisiert Menschen, die ständig mit dem Blick auf das Smartphone über die Straßen laufen

»Smombies« ist ein Kunstwort für Smartphone und Zombie und symbolisiert Menschen, die ständig mit dem Blick auf das Smartphone über die Straßen laufen

Verbote lauern! Unbedingt informieren, was auf Reisen verboten sein kann

Aus Versehen Seife einpacken oder das falsche Liedchen pfeifen: Wer im Urlaub nicht aufpasst, kassiert in manchen Ländern hohe Strafen. Auch Tarnkleidung kann zum Verhängnis werden.

Kaffee kochen für 1.000 Euro: Das gönnten sich zwei Backpacker kürzlich unter einer Brücke in Venedig. Mit der saftigen Strafe zum Heißgetränk hatten die beiden nicht gerechnet.

Was sie nicht wussten: Picknicken an historischen Plätzen in Itaien ist verboten. Auch in anderen Ländern kann Unkenntnis für Touristen teuer werden:

Lärm: Dass in Singapur Kaugummikauen unter Strafe steht, hat sich herumgesprochen. Aber auch wer seine Mitmenschen mit Musik oder anderen Geräuschen nervt, läuft Gefahr, ein Bußgeld bis zu 1.000 Singapur-Dollar (ca. 650 Euro) zahlen zu müssen. Wer auch noch »obszöne Lieder oder Balladen« von sich gibt, riskiert gar drei Monate Haft.

Smombies aufgepasst: Wie ein Zombie aufs Handy zu starren und die Straße zu überqueren, kann in manchen Ländern nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Zum Beispiel in Litauen, hier müssen Fußgänger mit bis zu zwölf Euro rechnen, wenn sie die Fahrbahn überqueren und dabei ein mobiles Gerät nutzen.

Mode: In Trinidad und Tobago ist militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) laut Gesetz dem Militär vorbehalten. Wer sie mitbringt, kauft oder trägt, muss mit einer Geldstrafe rechnen - und die Klamotten werden beschlagnahmt, warnt das Auswärtige Amt.

Modefrei: Ganz ohne Klamotten lässt man sich besser nicht in den schweizerischen Alpen des Kantons Appenzell Ausserrhoden erwischen. Dort darf - nach höchstrichterlichem Urteil von 2014 - die kantonale Vorschrift über »grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit« auch auf Nacktwanderer angewandt werden. Das Bußgeld betrug im verhandelten Fall 100 Schweizer Franken (ca. 91 Euro).

Erfrischung: Wer mit Softdrinks im Gepäck nach Nigeria reist, der verstößt gegen das Gesetz. Auch Kugelschreiber und Seife stehen dort auf der umfangreichen Verbotsliste des Zolls.

Trunkenheit: In England ist es nicht ratsam, betrunken in der Öffentlichkeit angetroffen zu werden. Unter diese Vorschrift fallen auch alle »licensed premises« - also Pubs, Kneipen oder Restaurants, wo Alkoholkonsum ja eigentlich dazugehört. Am besten in Maßen, sonst droht ein Bußgeld.

Benzin: Reiseratgeber im Internet haben auch für Deutschland-Touristen einen Tipp: Vor Fahrten auf der Autobahn immer auf ausreichend Sprit achten. Tatsächlich drohen hierzulande bei Halten oder Parken Bußgelder - und ein leerer Tank, den man ja vermeiden kann, wird nicht als Panne anerkannt.

(26.07.2019, dpa)

 
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