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EU-Fluggastrechte-Verordnung

EU-Fluggastrechte-Verordnung : Flüge: Zu Stoßzeiten besser am Vortag online einchecken

EU-Fluggastrechte-Verordnung : Flüge Zu Stoßzeiten besser am Vortag online eincheckenZu stark frequentierten Zeiten checken Fluggäste besser am Vortag online ein. Denn mit der ausgedruckten Bordkarte in der Hand haben sie sicher einen Platz in der Maschine.Die Schlange am Check-in-Schalter ist ewig lang. Dann können Flugreisende schnell das Nachsehen haben, wenn ein Flieger überbucht ist. Das passiert keineswegs selten: »Planmäßig sind die Flugzeuge um circa zehn Prozent überbucht«, sagte Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. So wollten die Airlines verhindern, mit einer nicht voll besetzten Maschine starten zu müssen. Denn nicht jeder Passagier trete seinen Flug auch an.Wenn sich eine Airline aber verkalkuliert, stehen am Ende mehr Passagiere am Flughafen, als es Plätze an Bord gibt. Dennoch rechnet es sich für die Fluggesellschaft, dieses Risiko einzugehen, wie Fischer-Volk erläuterte: »Übers Jahr gerechnet lohnt es sich für die Airline eher, die Maschinen zu überbuchen und zurückgebliebenen Fluggästen gegebenenfalls eine Entschädigung zu zahlen.«Betroffenen steht in solchen Fällen ein finanzieller Ausgleich nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Sie sieht für eine sogenannte Nichtbeförderung je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro als Entschädigung vor. Außerdem haben Passagiere Anspruch auf eine Ersatzbeförderung, also etwa ein Umbuchen auf eine andere Maschine. Der Entschädigungsanspruch halbiert sich dabei, wenn die Verspätung durch das Umbuchen nur gering ausfällt. Je nach Flugstrecke heißt das: nicht mehr als zwei bis vier Stunden.Wollen Reisende vermeiden, zu Stoßzeiten wie an einem Freitagabend, Montagmorgen oder an Feiertagen keinen Platz mehr im Flieger zu bekommen, sollten sie sich daher frühzeitig ihre Bordkarte sichern. »Wer eine Bordkarte hat, kann am Schalter nicht einfach abgewiesen werden. Die Airline muss dann Freiwillige suchen, die ihre Bordkarte zurückgeben und auf einen anderen Flug ausweichen«, sagte Fischer-Volk. Der Vorab-Check-in bietet der Reiserechtsexpertin zufolge noch einen weiteren Vorteil: »Man vermeidet die langen Schlangen am Schalter.«(03.01.12, dpa/tmn)

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