Reiserecht Haftung des Reisebüros bei Falschberatung?
In Ihrem Fall liegt meines Erachtens eine Falschberatung vor, so dass Sie das Reisebüro auf Erstattung der Hotelkosten in Anspruch nehmen könnten. Sie müssten die fehlerhafte Beratung aber nachweisen können. Ob dafür Zeugen erforderlich sind oder Ihre Unterlagen hierfür reichen oder ob Sie möglicherweise ein Mitverschulden trifft, weil Sie selbst die Auskunft noch einmal hätten nachprüfen müssen, sollte ein spezialisierter Anwalt prüfen.
(1-2015)