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Reiserecht Storno wegen unfertigen Hotels?

Wir haben eine Pauschalreise nach Katalog gebucht. Dort ist das Hotel nur als Modell abgebildet, aber im Text gab es keinen Hinweis darauf, dass es sich noch im Bau befand. Kurz vor der Abreise erfuhren wir nun, dass sich die Eröffnung des Hotels verzögert und man uns in einer anderen Anlage in der Nähe unterbringen wolle. Aber das neue Hotel befindet sich nicht in dem Ort, in den wir reisen wollten, und die Ausstattung gefällt uns nicht. Was können wir tun?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Das ist wirklich ärgerlich. Ihrer Schilderung nach liegt hinsichtlich Ihrer gebuchten Reise eine »Unmöglichkeit « vor, die Sie zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt und zu einem Anspruch auf Schadenersatz führt. In einem ähnlichen Fall ist entschieden worden, dass der Veranstalter die Mehrkosten für eine Ersatzbuchung übernehmen muss, wenn die Ferienanlage vor Reiseantritt noch nicht fertig ist und das Ausweichangebot dem Urlauber nicht zusagt. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Veranstalter wegen eines passenden Ausweichhotels in Verbindung. Im Streitfalle sollten Sie die Ausschlussfrist von einem Monat nach vertraglichem Reiseende im Auge behalten.

(4-2014)

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