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Easyjet Keine Beförderung nach kritischerBemerkung auf Twitter

Ein britischer Fluggast sollte wegen einer kritischen Bemerkung auf Twitter nicht befördert werden.

Der Mann hatte auf Twitter seinen Unmut über eine Verspätung seines Easyjet-Fluges von Glasgow nach London kund getan, da er befürchtete, dass er seinen Zug für die Weiterreise von London nach Portsmouth in Südengland verpassen würde. Er fragte die Mitarbeiter am Gate, wann der letzte Zug vom Flughafen in die Londoner Innenstadt fährt. Diese teilten ihm mit, dass sie nur für diesen Flug zuständig sind und nicht auch noch für die dann folgende Zugfahrt. Der Fluggast twitterte mit seinem Smartphone seinen Ärger. Bald darauf wurde er aus der Warteschlange geholt und ihm wurde mitgeteilt, dass er wegen seinem Tweet nicht mitfliegen darf. Erst als er sich als Hochschullehrer für Recht an der Universität Strathclyde in Glasgow outete, ließ man ihn in letzter Minute doch noch an Bord. Der Titel seines nächsten Vortrages wird übrigens »Free speech (freie Meinungsäußerung) & social media« sein.

(30.09.13, rp)

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