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Ab dem 8. Juni gilt an Bord der Lufthansa eine Maskenpflicht. Nur in besonderen Fällen dürfen die Masken abgenommen werden

Ab dem 8. Juni gilt an Bord der Lufthansa eine Maskenpflicht. Nur in besonderen Fällen dürfen die Masken abgenommen werden

MASKENPFLICHT BEI LUFTHANSA Bei Lufthansa ist ab 8. Juni ein Mundschutz-Schutz Pflicht.

Neu in den AGBs der der Deutschen Lufthansa ist Artikel 11.7 „Maskenpflicht“. Die Verfügung gilt zunächst für Lufthansa, Eurowings und Lufthansa Cityline.

Bisher hatte die Lufthansa lediglich eine Empfehlung ausgesprochen, einen Mund-Nasen-Schutz immer dann anzulegen, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist. Die anderen Airlines der Lufthansa Group überprüfen derzeit, ob sie ihre AGBs entsprechend anpassen. Hier den Wortlaut:

„Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren sowie Personen, denen das Tragen einer Maske gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten, kann die Maske vorübergehend abgelegt werden. Zur Bedeckung von Mund und Nase können sowohl sog. Alltagsmasken aus Stoff als auch medizinische Schutzmasken verwendet werden.“

(03.06.2020, rp)

 
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